AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Basilika shirts for fun Zimmermann und Özbek GbR
I. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden.
Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Basilika
shirts for fun Zimmermann und Özbek GbR gegenüber Unternehmern
gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
II. GELTUNGSBEREICH
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen
ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines
erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
III. BESCHAFFENHEIT DER WARE
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht dem allgemein
Handelsüblichen. Alle Muster und Entwürfe geben unverbindliche Anhaltspunkte
für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen
von Mustern und Entwürfen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
Abweichungen zwischen zwei Produktionschargen im handelsüblichen
Rahmen sind zulässig.
b. Die Firma Basilika shirts for fun Zimmermann und Özbek GbR übernimmt
keine Gewährleistung für die Konformität der gelieferten Ware mit öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, DIN-Vorschriften und sonstigen arbeitsrechtlichen
Vorgaben.
IV. VERTRAGSSCHLUSS
a. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest
bezeichnet worden sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung
oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen
uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche
Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
d. Die Fertigung der Ware erfolgt erst nach Freigabe der Muster oder
Entwürfe durch den Kunden. Der Kunde ist zur Freigabe verpflichtet, wenn
diese nicht nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlossen ist. Ziff. III a.
gilt unbeschadet.
e. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden
AGB zur Verfügung gestellt.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises vor.
b. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt
alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer
offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen
seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.
VI. KAUFPREIS / ZAHLUNG
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten. Es werden zusätzliche Versandkosten erhoben.
b. Beinhaltet der Auftrag die Herstellung eines Musters oder Entwurfs, so kann
dafür eine Abschlagszahlung verlangt werden.
c. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt,
ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig.
d. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem
Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige.
Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
e. Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende
Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die
Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss
die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt
werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit
gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern
ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist
(PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
f. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
g. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen
ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen
die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
h. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der
Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder
teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen
des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits
noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges
sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach
unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits
noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin
das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
i. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in
Zahlungsverzug.
j. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
VII. LIEFERUNG
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn
die Versandkosten von uns übernommen werden.
b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
c. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig.
VIII. ANNAHMEVERZUG
a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich,
wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
b. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung
der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem
dieser in Annahmeverzug gerät.
c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
IX. GEWÄHRLEISTUNG
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar
ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c. Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde,
über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
d. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat
(Ziff. IX c. dieser Bestimmung).
X. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt.
XI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie
bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes
Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
e. Für die vom Kunden bei Freigabe der Muster oder Entwürfe übersehenen
Fehler wird keine Haftung übernommen.
XII. URHEBER- UND DESIGNRECHTE
a. Mit Auftragserteilung erklärt der Kunde seine Berechtigung, an die Firma
Basilika shirts for fun Zimmermann und Özbek GbR übermittelte Marken und
sonstige urheber- oder designrechtlich geschützte Logos, Warenzeichen
und Werke nutzen zu dürfen. Sollten im Rahmen der Auftragserteilung
übermittelte und zur Auftragsabwicklung genutzte Marken und sonstige
urheber- oder designrechtlich geschützte Logos, Warenzeichen und Werke
die Rechte Dritter verletzen, so stellt der Kunde die Firma Basilika shirts for
fun Zimmermann und Özbek GbR von deren Ansprüchen sowie sämtlichen
Kosten frei.
b. Die von der Firma Basilika shirts for fun Zimmermann und Özbek GbR
erstellten Muster, Entwürfe und sonstigen Werke sind unter Umständen
designrechtlich geschützt. Das Nutzungsrecht an den geschützten Werken
verbleibt bei dieser, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung.
Die kommerzielle Weiterverwendung durch den Kunden
XIII. AUßERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
im Sinne des § 2 VSBG teil.
XIV. DATENSCHUTZ
a. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund
von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13 DS-GVO die personenbezogenen Daten des
Schuldners erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln, wenn
eine Vertragsverletzung seitens des Schuldners vorliegt und keine schutzwürdigen
Interessen des Schuldners entgegenstehen.
b. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund
von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante
Daten über den Schuldner abfragen, wenn dies zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person
erfolgen, oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung erbracht werden soll und
dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
c. Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Schuldner Auskunft über die
erhobenen personenbezogenen Daten sowie die Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser verlangen, insbesondere
wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse
unsererseits mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung
Widerspruch einlegen.
XV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir
sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.